131 € im Monat für Hilfe im Alltag – so nutzen Sie den Entlastungsbetrag.
Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt, hat Anspruch darauf. Als zugelassener Dienst nach § 45b SGB XI können Sie den Betrag direkt bei uns einsetzen.
Entlastungsbetrag 2026
131 €
pro Monat · ab Pflegegrad 1
= 1.572 € im Jahr
Wer?
Alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden – unabhängig davon, ob Pflegegeld oder ein Pflegedienst genutzt wird.
Wofür?
Haushaltshilfe, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten und Betreuung – genau das, was wir anbieten.
Gut zu wissen
Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort.
Wer den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat abruft, spart ihn an. Das Guthaben eines Jahres kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Viele haben so ein Guthaben von mehreren hundert Euro – ohne es zu wissen.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand Oktober 2026. Beträge aus 2025 sind am 30. Juni 2026 verfallen.
Ihr mögliches Guthaben
786 €
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand Oktober 2026. Beträge aus 2025 sind am 30. Juni 2026 verfallen.
Guthaben jetzt einsetzen – 06321 487083So einfach geht’s
Anrufen
Wir nehmen Ihre Daten auf und vereinbaren einen Ersttermin.
Kennenlernen
Unser Außendienst besucht Sie zu Hause und klärt mit Ihnen alle offenen Fragen.
Loslegen
Wir finden die passende Mitarbeiterin oder den passenden Mitarbeiter – und Ihre Unterstützung beginnt.
Wie wird abgerechnet?
1. Sie erhalten unsere Rechnung, der Betrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
2. Wir reichen die Rechnung für Sie bei Ihrer Pflegekasse ein.
3. Die Pflegekasse überweist Ihnen den Betrag zurück.